Zoll online - Warnhinweis: Betrugsversuche

2023-03-08 14:51:48 By : Ms. Joy Xu

Wichtige Informationen aus erster Hand bieten Ihnen der Kfz-Steuer-Rechner und die Abgabenrechner für Reise- und Postverkehr. Außerdem können Sie mit Ihrem Smartphone oder Tablet-Computer die kostenlosen Apps Zoll und Reise, Zoll und Post sowie Zoll aktuell nutzen.

Mit der Zoll aktuell veröffentlicht die Generalzolldirektion besondere Brennpunktthemen des Zolls. Pro Jahr erscheinen sechs Hefte.

Bürgerinnen und Bürger erhalten immer wieder Zahlungsaufforderungen, die angeblich von Zollbehörden stammen sollen. Hier erfahren Sie, wie Sie Phishing-Mails und gefälschte Steuerbescheide erkennen können.

Als Ansprechpartner für die Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung steht Ihnen das Arbeitsgebiet Finanzkontrolle Schwarzarbeit Ihres zuständigen Hauptzollamts zur Verfügung.

Welche Voraussetzungen sind für die Registrierung notwendig und wie erfolgt diese?

Hier finden Sie analytisch und statistisch aufbereitete Arbeitsergebnisse der Financial Intelligence Unit .

Der erste Podcast des Zolls, der die Frage klärt "Haben Sie was zu verzollen?", oder anders: "Wozu braucht man eigentlich den Zoll?" Jetzt reinhören in die ersten Folgen!

Die Arbeitsergebnisse der deutschen Zollverwaltung für das vergangene Jahr wurden veröffentlicht und in einer Pressekonferenz präsentiert.

Der Zoll stellt in dieser Rubrik Podcasts, Fotos und Videos zum kostenfreien Download zur Verfügung. Bitte beachten Sie die Hinweise zum Thema Urheberrecht!

Die Regelungen zur Beamten-, Richter- oder Berufssoldatenversorgung umfassen Leistungen der Alters- und Hinterbliebenensicherung. Das für Sie zuständige Service-Center des Zolls finden Sie hier.

Sie sind Schulabgänger, haben Ihren Abschluss oder stehen kurz davor? Wir bieten Ihnen eine Ausbildung oder ein Studium auf hohem Niveau und vielfältige Einsatzgebiete.

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Bürgerinnen und Bürger melden dem Zoll immer wieder, dass sie Zahlungsaufforderungen erhalten haben, die angeblich von Zollbehörden stammen sollen. Zuweilen wird in diesen Schreiben mit Strafverfahren, Inhaftierung oder Beschlagnahme von Paketsendungen gedroht. Auch werden oft extrem hohe Steuerzahlungen gefordert und bei umgehender Begleichung eines geringeren Betrags der Erlass der Restsumme in Aussicht gestellt. Bei solchen Bescheiden handelt es sich immer um Fälschungen!

Die Zollbehörden haben ein starkes Interesse daran, dass niemand durch derartige betrügerische Fälschungen geschädigt wird. Wir bitten daher jede Empfängerin und jeden Empfänger, die oder der auch nur einen geringen Verdacht hat, dass mit einem Bescheid einer Zollbehörde "etwas nicht stimmen könnte", unbedingt Kontakt mit dem Zoll aufzunehmen. Helfen Sie mit, solche Fälschungen aufzudecken und senden Sie verdächtige Schriftstücke elektronisch, per Fax oder Brief an die Kontaktstelle der Zentralen Auskunft mit Ihrer E-Mail-Adresse, Ihrer Faxnummer oder Ihrer Postanschrift. Sie erhalten eine Rückmeldung, wie Sie sich am besten verhalten sollen.

Die Zollverwaltung empfiehlt ferner, sich unter eigener Abschätzung der Erfolgsaussichten an die Polizei zu wenden. Bitte beachten Sie, dass sich die Ermittlungsansätze reduzieren, je mehr Zeit zwischen Erhalt des Schreibens und dem Stellen einer Strafanzeige verstreicht.

Die Zollbehörde ist verpflichtet, Sie vor Erlass eines Steuerbescheids grundsätzlich anzuhören. Daher werden keine Steuerbescheide oder Zahlungsaufforderungen erlassen, ohne Sie vorher zu erforderlichen Angaben, Auskünften oder Unterlagen aufzufordern.

Bei Post- und Kuriersendungen aus Ländern, die nicht der EU angehören, gibt es mehrere Wege der Behandlung durch die Zollbehörden:

Bei unvollständigen Unterlagen oder zweifelhaften Angaben zum Wert/Inhalt der Sendung gelangt das Paket an das für Ihren Wohnsitz zuständige Zollamt. Der Paketdienstleister (hier in der Regel die Deutsche Post AG) benachrichtigt Sie darüber, dass eine Postsendung zu Ihrem Zollamt zur Zollanmeldung weitergeleitet worden ist. Sie haben dann folgende Möglichkeiten:

Beschäftigte der Vollstreckungsstellen der Hauptzollämter erscheinen erst dann zu Vollstreckungsversuchen bei den Schuldnern, wenn diese zuvor erfolglos gemahnt worden sind und sie anschließend auf eine Vollstreckungsankündigung nicht reagiert haben. Die Vollziehungsbeamtinnen und -beamten weisen sich immer mit ihrer Dienstmarke oder mit ihrem Dienstausweis aus. Diesen sollten Sie im Zweifel verlangen. Bei Zweifeln an der Echtheit eines vorgelegten Dienstausweises fragen Sie bei dem Hauptzollamt der angeblichen Zollbeamtin oder des angeblichen Zollbeamten nach. Sollte die Person auf diese Ankündigung aggressiv reagieren, handelt es sich nicht um einen Zollbediensteten oder eine Zollbedienstete.

Für Anfragen hat der Zoll eine zentrale Auskunftsstelle eingerichtet, die Sie wie folgt erreichen können:

Zentrale Auskunft Montag bis Freitag: 08:00 - 17:00 Uhr

Telefon: 0351 44834-510 (für Privatpersonen) 0351 44834-520 (für Unternehmen) E-Mail: info.privat­ @zoll.de (für Privatpersonen) info.gewerblich­ @zoll.de (für Unternehmen)

Postanschrift: Generalzolldirektion Zentrale Auskunft Postfach 10 07 61 01077 Dresden

Bitte beachten Sie bei Anfragen per E-Mail, dass E-Mails mit Anhängen eine Dateigröße von 5 Megabyte nicht überschreiten dürfen.

Alternativ können Sie sich gerne an Ihr Hauptzollamt oder Zollamt wenden und dort Ihre Fragen auf Wunsch im persönlichen Gespräch klären. Die Kontaktdaten der für Ihr Anliegen zuständigen Zolldienststelle können Sie in der Dienststellensuche oder in jedem Telefonverzeichnis finden.

Sie haben eine De-Mail-Adresse des Zolls angeklickt. Nachrichten per De-Mail können Sie nur an den Zoll versenden, wenn Sie selbst über ein De-Mail-Konto und eine De-Mail-Adresse verfügen.

Dafür müssen Sie sich bei einem Anbieter Ihrer Wahl registrieren (Infos unter: https://www.de-mail.info/).

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